Bericht aus dem Workshop: Der Weg zum inklusiven Gemeinwesen

Der letzte Bericht aus den Workshops des Zukunftskongresses behandelt das Thema Inklusion. Die Gruppe um die Referentin Renate Ackermann (MdL) und den Moderator Michael Gerr erarbeitete innerhalb der zwei Stunden viele Argumente und gezielte Forderungen für mehr Inklusion.

Wir danken Uli Hausner für den Bericht aus dem Workshop sowie allen anderen ProtokollantInnen.

Inklusion bedeutet – in Abgrenzung zum Begriff der Integration – dass sich die Gesellschaft auf verschiedenste Menschen (Behinderte sowie auch MigrantInnen, Homosexuelle usw.) als Gruppen oder Individuen einstellt. Laut MdL Renate Ackermann sind Menschen nicht behindert, sie werden (von der Gesellschaft) behindert. Obwohl das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz „BRK – Behindertenrechtskonvention“) die Teilhabe Behinderter an der Gesellschaft als Menschenrecht postuliert. Exemplarisch sei in diesem Zusammenhang das Land Norwegen als Vorbild im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit zu nennen. Gelebte Inklusion ist nur zu erreichen, wenn sich die Gesellschaft auf verschiedene Gruppen von Menschen einstellt.

In der Folge berichtet sie, dass die grüne Landtagsfraktion in der Vergangenheit bemängelte, dass im Landtag Inklusion nicht thematisiert wird. Daraufhin habe die bayerische Staatsregierung geantwortet, dass bereits ein Entwurf eines Aktionsplans vorhanden wäre, der aber laut Renate Ackermann faktisch nur eine Bestandsaufnahme liefert. Deshalb fordert die Landtagsabgeordnete, dass ein neuer Aktionsplan konkrete Handlungsempfehlungen und einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung enthalten muss. Eine praktische Umsetzung der Barrierefreiheit müsse nicht nur baulich sondern auch hinsichtlich der Kommunikation und Unterstützungsangeboten bei selbstbestimmtem Leben erfolgen. So sollen beispielsweise auch behinderte Kinder zusammen mit ihren Eltern frei entscheiden können, welche Schule sie besuchen. Die Inklusion müsse in allen bayerischen Schulen systematisch angelegt sein, nicht nur in den 40 vorhandenen Bildungseinrichtungen mit dem sogenannten „Schulprofil Inklusion“.

Moderator Michael Gerr führt häufig genannte Argumente gegen Inklusion, traditionelle aus der Sonderpädagogik sowie bekannte und neuere gegen die BRK an, gegen welche die Diskussionsrunde gemeinsam stichhaltige Einwände erarbeitet:

1.    Bereich Sonderpädagogik: Spezifische Förderung für spezifische Gruppen etwa im selektiven Schulsystem.

> Führt zu Benachteiligungen derjenigen, die „unten“ in der Hierarchie sind.

2.    Lernen in homogenen Lerngruppen ist effektiver.

> Es gibt gar keine homogenen Lerngruppen, Menschen sind immer unterschiedlich. Unterschiedlichkeit kann Lernen befördern, es gäbe mehr Lernen der SchülerInnen voneinander und soziales Lernen würde wichtiger werden.

3.    Das Schutzraumargument: behinderte Kinder und Erwachsene müssen vor der Stigmatisierung in der Gesellschaft geschützt werden, da sie dort immer besonders und Übergriffen ausgesetzt sind.

> Die TeilnehmerInnen haben eher den Eindruck, dass die „normale Gesellschaft“ vor den Andersartigen geschützt werden soll. Ein Mindestschutz kann und muss auch in der Gesellschaft erfolgen; negative Erfahrungen gehören zum Leben.

4.    Inklusion, Selbstbestimmung ist nur etwas für leichter oder körperlich Behinderte, Schwerst- und Mehrfachbehinderte brauchen eben doch Sonderbehandlung.

> Inklusion meint tatsächlich alle, niemand darf zurückgelassen werden! Selbstbestimmung und Teilhabe muss und kann sich an den individuellen Fähigkeiten orientieren.

5.    In Bezug auf die BRK wird heute oftmals geäußert, dass manche Betroffene in Heimen leben wollen.

> Diese Tatsache ist damit zu erklären, dass es zu wenige Alternativen beim Wohnen gibt.

6.    In Sozialverwaltungen wird argumentiert, dass die BRK selbst einen Kostenvorbehalt enthält.

> Dies ist aber für arme Länder gedacht gewesen. Es gibt im reichen Deutschland genug Geld im System, das nur an falscher Stelle verwendet wird.

Obwohl die Behindertenrechtskonvention als „einfaches Bundesgesetz“ beschlossen wurde, was bedeutet, dass die bestehenden Gesetze angepasst werden müssen,  kommen die TeilnehmerInnen zu dem Ergebnis, dass es an der praktischen Umsetzung mangelt. Deshalb sollte politisch auf die Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Rechte gedrungen werden. Einige TeilnehmerInnen sprechen an, dass sich in diesem Kontext z. B. die Einklagbarkeit verbessern muss. Die vorhandenen Rechte müssten in einen konkreten Anspruch übergehen.

Laut Michael Gerr ist der Begriff „Wahlmöglichkeiten“ als zentraler Terminus der BRK zu identifizieren, da alle Menschen eine vielfältige Welt wollen. In diesem Punkt sei die Gesellschaft gefragt, diese Wahlmöglichkeiten offen zu halten. Im Hinblick auf den Meinungsaustausch zur persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung betont Gerr, dass der/die Assistenznehmer/in die Kompetenz und die Wahlmöglichkeiten haben muss, selbstbestimmt über Art und Ausmaß der persönlichen Unterstützung zu entscheiden.

Wie schon zu Beginn des Workshops fordert Renate Ackermann abschließend erneut, dass in einem Aktionsplan konkrete Schritte festgehalten werden müssten. An dessen Anfang stehen Forderungen, die anschließend unter Einbindung der Behinderten realisiert werden müssen, um Barrierefreiheit in all seinen Facetten umsetzen zu können. Die Zielsetzungen sollten vor allem auch im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen konkret verortet werden. Gerr fordert daraufhin die Schaffung von Behindertenbeiräten in bayerischen Städten, Landkreisen und in den Bezirken, um die Beteiligungsmöglichkeiten zu forcieren. Die TeilnehmerInnen sind sich zudem einig darüber, dass bauliche Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit auch anderen Gruppen wie beispielsweise älteren Menschen Vorteile bringen würden. Des Weiteren wird angeregt, öffentliche Veranstaltungen abzuhalten, um flächendeckend über das Thema „Inklusion“ zu informieren. Auf Bundesebene sollten außerdem weiterhin Maßnahmen angestoßen werden, um den Weg, der beispielsweise mit dem Bundesgleichstellungsgesetz begonnen wurde, weiterzuführen und auszubauen, um so ein Bundesteilhabegesetz zu erreichen.

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